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Hinweisgeber:innen

Hinweisgeber:innensystem gemäß Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG)

Wir setzen uns für Transparenz, Integrität und Rechtssicherheit in unserer Organisation ein. Daher haben wir gemäß dem österreichischen Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) eine sichere und vertrauliche Meldestelle eingerichtet.

 
Wer kann melden?

Diese Information richtet sich daher an alle Personen, die mit der Pronegg & Schleich Soziale Dienste GmbH und mit der P & S Assistenz GmbH beruflich oder unternehmerisch in Verbindung stehen oder treten.

 
Was wird gemeldet?

Wenn Sie Hinweise auf rechtswidriges Verhalten oder Missstände haben, die im öffentlichen Interesse liegen, können Sie diese anonym oder namentlich über unser Hinweisgeber:innensystem melden.

 
Wie werden Sie geschützt?

→ Sie können jedenfalls die Meldung anonym abgeben.

→ Darüber hinaus wird Ihre Meldung vertraulich behandelt, und Sie sind durch das HSchG vor Repressalien geschützt.

Sehen Sie dazu:
Hier können Sie einen Hinweis abgeben:
  • Mündlich unter der Telefonnummer: +43664/ 2340907
    • Sie können jederzeit Ergänzungen oder Berichtigungen unter dieser Nummer vornehmen
    • Sie werden spätestens nach drei Monaten über die Folgemaßnahmen Ihrer Meldung oder über den Grund, warum der Hinweis nicht weiterverfolgt wird, informiert.
    • Sollten sie eine anonym angerufen haben, bitten wir um diesbezügliche Kontaktaufnahme.
  • Online Formular
  1. Wir können den Eingang Ihrer Nachricht lediglich durch Ihren Anruf bei obiger Nummer bestätigen.
  2. Sie können jederzeit Ergänzungen oder Berichtigungen vornehmen, die ebenfalls nach spätestens sieben Tagen durch einen Anruf bei obiger Nummer bestätigt werden können.
  3. Sie haben das Recht, bis spätestens nach drei Monaten über die Folgemaßnahmen Ihrer Meldung oder über den Grund, warum der Hinweis nicht weiterverfolgt wird, informiert zu werden. Auch hierfür bitten wir um diesbezügliche Kontaktaufnahme.